Herausforderungen im Vorsorgesystem

Grundlagen des schweizerischen Vorsorgesystems
Das Vorsorgesystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip aus gesetzlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Gemeinsam sollen sie die Sicherheit und Lebensqualität im Alter sichern.

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Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge bauen aufeinander auf und haben folgende Ziele:
- 1. Säule: Die staatliche Vorsorge (AHV) garantiert den Grundbedarf im Alter.
- 2. Säule: Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ermöglicht es, einen angemessenen Lebensstandard weiterzuführen.
- 3. Säule: Die private Vorsorge (Säule 3a) sichert die individuellen finanziellen Bedürfnisse wie z.B. den bis anhin gewohnten Lebensstandard.
Die Leistungen der AHV und beruflichen Vorsorge sollen zusammen rund 60% des Einkommens abdecken, das vor der Pensionierung erzielt wurde. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfeldes rückt dieses Ziel aber immer weiter in die Ferne.
Herausforderungen am Beispiel der zweiten Säule
Mindestumwandlungssatz
Der Umwandlungssatz ist massgeblich für die Bestimmung der Rentenhöhe in der 2. Säule. Er wird in Prozent ausgedrückt. Aktuell gilt im Referenzalter von 65 Jahren ein gesetzlicher Mindestumwandlungssatz von 6.8% in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. So hat eine Person mit einem BVG-Guthaben von 100'000 Franken beispielsweise einen Anspruch auf eine BVG-Altersrente von 6'800 Franken pro Jahr.
Dieser Mindestumwandlungssatz ist seit 20 Jahren unverändert. Er wurde zuletzt 2005 von 7.2% schrittweise auf 6.8% gesenkt. Seither ist die Lebenserwartung aber stetig angestiegen, weshalb immer häufiger das effektiv vorhandene Altersguthaben zur Finanzierung der Rentenzahlungen nicht ausreicht.
Dies führt dazu, dass die noch erwerbstätigen Versicherten eine Zusatzfinanzierung leisten müssen. In der Regel geschieht dies über eine tiefere Verzinsung des Pensionskassenkapitals. Das bedeutet, dass ein Teil der Renditen, die mit einem Altersguthaben erwirtschaftet werden, nicht diesem Guthaben angerechnet, sondern zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet wird.
Mindestverzinsung
In den vergangenen Jahren sind zudem die Renditen auf den Finanzmärkten im Durchschnitt tendenziell zurückgegangen. Seit einigen Jahren kann die Jahresrendite von rund 5% langfristig nicht erwirtschaftet werden, welche für einen Mindestumwandlungssatz von 6.8% notwendig wäre.

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Diese Herausforderung der Vorsorgeeinrichtungen lassen sich auch am Mindestzinssatz ablesen, welcher vom Bundesrat für den obligatorischen Teil der Pensionskassenguthaben festgelegt wird.
Der im Jahre 1985 ursprünglich festgelegte Mindestzinssatz betrug 4% und wurde auf das Jahr 2003 erstmals auf 3.25% reduziert. In den folgenden Jahren reduzierte sich dieser Satz kontinuierlich, bis er in den Jahren 2017 bis 2023 mit 1% seinen Tiefststand erreichte. Seit dem 01.01.2024 beträgt der aktuelle Mindestzinssatz 1.25% und liegt somit deutlich tiefer als der langjährige Durchschnitt.
Video zur Altersvorsorge
Fazit
Das Drei-Säulen-Prinzip wird durch verschiedene externe Faktoren beeinflusst: durch die demografische Entwicklung, den Gang der Wirtschaft und die gesellschaftliche Entwicklung. In der Folge ist es immer schwieriger geworden, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten.
Aufgrund dieser Herausforderungen ist es also zwingend nötig, sich frühzeitig mit seiner Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation und definieren Sie Massnahmen, damit einer sicheren und sorgenfreien Zukunft nichts im Wege steht. Wer heute seinen Ruhestand bereits plant und die richtigen Weichen stellt, hat im Alter mehr vom Leben.
Nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs mit unserem Fachexperten für Finanzplanungen, in welchem Ihre individuelle Ausgangslage analysiert und zugleich eine Unterstützungsmöglichkeit aufgezeigt wird.
Philipp Zellweger
Fachexperte Finanzplanung
Telefon: 044 723 88 94
E-Mail: philipp.zellweger@bankthalwil.ch