Zahlungsverkehr Schweiz
Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der SchweizDer Schweizer Zahlungsverkehr steht vor grundlegenden Veränderungen. Die Vielfalt mit über zehn Standards und Formaten wird durch eine Harmonisierungsinitiative des Schweizer Finanzplatzes bis 2018 vereinheitlicht. Hier informieren wir laufend und aktuell über das Projekt 'ZV-Migration Schweiz'.
Allgemeines
Der Zahlungsverkehr in der Schweiz soll in den nächsten Jahren vereinheitlicht werden. Dabei werden bis spätestens im Jahr 2020 ein neues Überweisungsverfahren, neue Lastschriftenverfahren und ein neuer Einzahlungsschein eingeführt. Das bringt Vereinfachungen, eine höhere Datenqualität und eine noch bessere Effizienz. Folgende Änderungen sind geplant:
- Standardisierung nach dem einheitlichen, europäischen Zahlungsraum SEPA
- Umstellung von unstrukturierten Kontonummern auf IBAN
- Neue international anerkannte Norm ISO20022 zur Vereinheitlichung des Datenformates
- Harmonisierte Verfahren bringen Angleichung an europäische Standards
- Belegarten mit und ohne Referenz werden zusammengefasst
- Höhere Datenqualität, weniger Fehler
- Mitlieferung von durchgängigen Referenzen
Sämtliche Überweisungen werden an die Regeln des SEPA-Verfahrens angeglichen, die für alle Anbieter von Zahlungsdienstleistungen in der Schweiz verbindlich sind. Dabei dient die IBAN-Nummer als Identifikationsmerkmal. Die Übermittlung hat nach einem einheitlichen Standard zu erfolgen.
Dies bedeutet, dass die Formate für den elektronischen Datenaustausch mit der Bank gewechselt werden müssen. Der Formatwechsel von DTA auf XML muss bis Mitte 2018 abgeschlossen sein.
IBAN-Pflicht
Mit ISO 20022 wird die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) ab 2020 durchgehend Pflicht. Ergänzen Sie Ihre bestehenden Zahlungsvorlagen (Einzel- und Daueraufträge) frühzeitig mit der IBAN und bei Auslandzahlungen zusätzlich mit dem BIC, sobald Sie die neuen Daten vom Zahlungsempfänger oder im Zusammenhang mit dem neuen Einzahlungsschein erhalten haben.
Neues Lastschriftverfahren LEON
Das heutige LSV+ und die E-Rechnung werden in LEON (Lastschrift und E-Rechnung Online Neu) zusammengeführt und an die neue Norm angepasst. Der genaue Einführungszeitpunkt ist noch nicht bekannt. Geplant ist dieses Vorhaben für 2017 bzw. 2018. Auch zukünftig wird zwischen LSV mit oder ohne Widerspruchsrecht unterschieden.
Neuer Einzahlungsschein mit Datencode
Bald gehören die roten und orangen Einzahlungsscheine der Vergangenheit an. In Zukunft wird nur noch ein Einzahlungsschein für sämtliche Zahlungsarten eingesetzt. Dank der Verwendung der IBAN und eines Datencodes können Zahlungsinformationen wie Empfänger und Betrag integriert werden. Der neue Einzahlungsschein ist ab Herbst 2018 erhältlich. Die alten Einzahlungsscheine können noch bis Mitte 2020 verwendet werden.