Amortisation
Direkte oder indirekte Amortisation – das ist hier die Frage.
Die Tilgung der Hypothekarschuld kann direkt oder indirekt erfolgen. In der Regel ist der Betrag, der über 66 % des von der Bank ermittelten Objektwertes liegt, zu amortisieren und in vereinbarten Tranchen zurückzuführen.
Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation wird das Hypothekardarlehen unverändert belassen, dafür werden besondere Vorsorgekonten geäufnet.
- Mit Pensionskasse: CHF 7'258
- Ohne Pensionskasse: CHF 36'288 (Maximum 20% des Nettoeinkommens)
Vorsorge-Gelder zur Eigenheimfinanzierung
Die Verwendung von Vorsorgegeldern der 2. und 3. Säule ist bei der Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum möglich und bietet steuertechnische Vorteile. Das Kapital kann vorbezogen oder verpfändet werden.
Während beim Vorbezug Steuern fällig werden und die Altersleistung reduziert wird, entsteht bei der Verpfändung durch den gestiegenen Anteil an Fremdkapital eine höhere Zinsbelastung, welche durch den Schuldzinsabzug bei den Steuern kompensiert wird.
Welches die passende Lösung in Bezug auf Ihre individuelle Lebenssituation ist, evaluieren wir gerne im persönlichen Gespräch. Bei Bedarf thematisieren wir auch gleich Ihre Pensionsplanung und erstellen eine Vorsorgeanalyse.