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Pensionierungsberatung
Persönliche Vorsorge
3. Säule
Freizügigkeit (2. Säule)
Vorsorgeauftrag
Alter, Unfall oder Krankheit können die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen.
Wieso braucht es einen Vorsorgeauftrag?
Viele Paare gehen davon aus, dass sie sich in privaten Angelegenheiten gegenseitig vertreten können. Wenn aber die Partnerin oder der Partner nicht mehr urteilsfähig ist, sind es gerade die wichtigsten Entscheidungen, die von diesem Vertretungsrecht ausgenommen sind.
Heute noch handeln!
Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst und nicht die KESB, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit umfassend für Sie handeln darf.
Die Erbschaftsberatung der Bank Thalwil unterstützt Sie auch bei der Abfassung Ihres persönlichen Vorsorgeauftrags.