Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Bitte beachten Sie, dass Bank Thalwil Genossenschaft zur Umsetzung der Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem FIDLEG die gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen in Anspruch nimmt.
Folgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zum Anlagegeschäft der Bank Thalwil Genossenschaft zusammengestellt.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Mit Hilfe der neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Bisher haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt.
Informationen über die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen betreffend AIA, sind beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF und dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD ersichtlich.
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die Bank Thalwil Genossenschaft ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100’000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter www.esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt. Mehr Informationen zur Einlagensicherung als PDF.