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3. Säule
Freizügigkeit (2. Säule)
| Zinssatz | 0,05 % |
| Verzinsungslimite | keine |
| Zweck | Anlagemöglichkeit, wenn die Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine neue Pensionskasse eingebracht werden können |
| Verfügbarkeit | Kapital grundsätzlich bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gebunden. Ausnahmen: Einkauf in Pensionskasse, Finanzierung/Amortisation selbstbewohntes Wohneigentum (alle 5 Jahre), Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit, Auswanderung, Erwerbsunfähigkeit, Tod |
| Investition in Wertschriften | Um langfristig eine höhere Rendite zu erzielen, kann das Vorsorgekapital in bestimmte BVG Anlagefonds investiert werden |
| Depotgebühr | 0,45% inkl. MWST min. CHF 25.– |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Kontoführung | CHF 6.– pro Quartal |
| Dienstleistungen | |
|---|---|
| Avisierung | Kontoauszug jährlich kostenlos |
| Kontoabschluss | jährlich |
| Saldierungsspesen | keine |
| Verrechnungssteuer | keine |
| WEF-Vorbezug | CHF 400.– |